Der Vertrag für Fremdsprachen Au Pairs

Die Verpflichtungen des Fremdsprachen Au Pairs:

  • • Ich verpflichte mich, während des Aufenthalts so weit möglich ausschließlich in der von der Gastgeberfamilie gewünschten Zielsprache zu kommunizieren.
    • Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aufgaben als Fremdsprachen Au Pair in der vereinbarten Arbeitszeit nach besten Kräften zu erfüllen.
    • Ich verpflichte mich, alle Formalitäten zu beachten, damit der Gastgeber seine Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsbedingungen erfüllen kann.
    • Ich verstehe, dass im Falle eines schweren Fehlverhaltens einer der Parteien die andere Partei berechtigt ist, die Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Beide Parteien sind außerdem berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls ernsthafte Umstände dies erfordern.
    • Ich verpflichte mich, die Räumlichkeiten der Gastgeberfamilie mit Respekt zu behandeln und verantwortlich zu handeln.
    • Ich versichere, dass ich der Gastgeberfamilie alle wichtigen Informationen über mich selbst zur Verfügung gestellt habe, die den Aufenthalt beeinflussen könnten. Dies betrifft insbesondere Angaben zur Gesundheit und zur emotionalen Verfassung.
    • Ich verpflichte mich, der Gastgeberfamilie auf Wunsche eine ärztliche Bescheinigung über meinen Gesundheitszustand vorzulegen (Artikel 5 der europäischen Vereinbarung zu Au Pair-Aufenthalten). Diese Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Beginn des Aufenthaltes ausgestellt werden.
    • Ich verpflichte mich, alle notwendigen Versicherungen abzuschließen, insbesondere eine im Ausland gültige Haftpflichtversicherung und eine Auslandskrankenversicherung, die die Kosten für einen Krankenrücktransport, medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalte, Verletzungen anderer Personen, Sachschäden und bei Aktivitäten im Rahmen des Aufenthaltes entstandenen Schäden abdecken.
    • Ich bin mir bewusst, dass der vereinbarte Aufenthalt eine Dauer von einem Jahr nicht überschreiten darf, wohl aber in gegenseitigem Einvernehmen auf maximal zwei Jahre verlängert werden darf (Artikel 3 der europäischen Vereinbarung über Au Pair-Aufenthalte)
    • Ich bin mir bewusst, dass der Lingoo Au Pair-Vertrag möglichst vor Verlassen meines Heimatlandes geschlossen werden muss (Artikel 6 der europäischen Vereinbarung über Au Pair Aufenthalte)
    • Ich verpflichte mich, alle notwendigen Dokumente der zuständigen Behörden zu beschaffen, die für die Einreise in das Land der Gastgebers und die vereinbarte Aufenthaltsdauer erforderlich sind.