Der Vertrag über einen Sprachaustausch.

Die Verpflichtungen Erwachsener Mitglieder und Gruppen-Mitglieder als Gastgeber:

Erwachsene Mitglieder und Gruppen-Mitglieder, die im Rahmen eines Sprachaustauschs erwachsene Gäste bei sich aufnehmen, gehen folgende Verpflichtungen ein:

  1. Ich verpflichte mich, den Partner und ggf. weitere Mitglieder seiner Gruppe in unsere Familie aufzunehmen und ihm während des gesamten Aufenthaltes jede notwendige Unterstützung und Hilfe zu bieten.
  2. Ich verpflichte mich, dem Partner und ggf. weiteren Mitgliedern seiner Gruppe jede Hilfe bei der Gewöhnung an einen für ihn/sie ungewohnten Lebensstil zu bieten und mich nach besten Kräften darum zu bemühen, seinen Aufenthalt so angenehm und nutzbringend wie möglich zu gestalten.
  3. Ich verpflichte mich, auch im Namen meiner Familie, dass wir in Gegenwart unseres Gastes, sowie ggf. weiterer Gruppenmitglieder ausschließlich in der Zielsprache miteinander sprechen werden.
  4. Ich gewährleiste, dass alle in meinem Mitgliedsfamilien-Angebot gemachten Informationen der Wahrheit entsprechen.
  5. Ich bestätige, dass ich der Partnerfamilie alle notwendigen Informationen über mich selbst, sowie ggf. über weitere Gruppenmitglieder und/oder meine Familie, die Einfluss auf den Aufenthalt haben könnten, zukommen gelassen habe.
  6. Ich verpflichte mich, die in dieser Vereinbarung aufgeführten Wünsche der Partnerfamilie nach besten Kräften zu respektieren.
  7. Ich bin mir der Gefahr bewusst, dass der Aufenthalt insgesamt oder zum Teil aufgrund eines Problems der einen oder der anderen Familie ggf. nicht zur vereinbarten Zeit stattfinden kann. Sollte der Grund für das Problem bei mir liegen, verpflichte ich mich, eine Kompromisslösung zu finden, die für beide Familien zufriedenstellend ist.
  8. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass es zu unvorhergesehenen Unterschieden zwischen der Beschaffenheit des Aufenthalts in den jeweiligen Ländern kommen kann (Unterkunft, Ausflüge, Freizeitaktivitäten, Ernährungsgewohnheiten etc.).

Nach Vertragsabschluss erhalten beide Parteien vollen Zugriff auf die Kontaktdaten und einer Kopie des Personalausweises des Partners.